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Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
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11.04.2016
Abschluß der der Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
Evaluationsbericht beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eingereicht.
Die Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. ist abgeschlossen. Das Evaluationsteam des Zentrums für Evaluation und Forschungsberatung der Universität Klagenfurt hat den Abschlussbericht beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eingereicht. Dort wird der Bericht nun intensiv geprüft und diskutiert.
Nochmals herzlichen Dank an alle teilnehmenden Schulen, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Präventionsbeauftragte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler für ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung von stark.stärker.WIR.
Alle teilnehmenden Schulen, die eine individuelle Rückmeldung gewünscht haben, werden diese im Verlauf des aktuellen
Schuljahres vom Evaluationsteam erhalten.
22.12.2015
Abschluß der dritten Erhebungswelle
der Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
Mittlerweile ist auch die dritte und finale Welle der Datenerhebung zur Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. abgeschlossen. Aktuell läuft die Auswertung der gewonnenen Daten. Mit der Vorlage des Evaluationsberichtes durch das Evaluationsteam des Zentrums für Evaluation und Forschungsberatung der Universität Klagenfurt ist Ende April 2016 zu rechnen.
Nochmals herzlichen Dank an alle teilnehmenden Schulen, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Präventionsbeauftragte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler für ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung von stark.stärker.WIR.
05.10.2015
Start der dritten Erhebungswelle
der Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
Heute startet die dritte Welle der Datenerhebung zur Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. Wir bedanken uns wiederum ganz herzlich bei allen teilnehmenden Schulen, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern, Präventionsbeauftragten, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme und für Ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung von stark.stärker.WIR.
30.04.2015
Zwischenbericht vorgelegt
Im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wurde am 27. April 2015 der Zwischenbericht zur Evaluation des Präventionskonzepts stark.stärker.Wir. vorgelegt.
Dabei stellten die Evaluatoren des Zentrums für Evaluation und Forschungsberatung der Alpe-Adria Universität Klagenfurt Vertretern des Ministeriums, des Kompetenzzentrums Schulpsychologie, der Regierungspräsidien und der Präventionsbeauftragten erste zentrale Ergebnisse vor. Anschließend wurden mögliche Schlußfolgerungen für die Weiterentwicklung des Präventionskonzepts stark.stärker.WIR. mit den anwesenden Vertretern aus Schulverwaltung und Praxis diskutiert.
Diese Diskussion wird das Ministerium mit allen beteiligten Akteuren nach intensiver Prüfung des Zwischenberichts weiter führen und entsprechende Handlungsschritte initiieren.
12.01.2015
Überblick und aktueller Stand
der Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
Ein kurzer Überblicksartikel des Evaluationsteams zum aktuellen Stand der Evaluation findet sich im Infobrief Schulpsychologie BW 15-1:
Fenzl, Th., Lemke, S. & Mayring, Ph. (2015): Evaluation des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR.
07.07.2014
Start der Evaluation
des baden-württembergischen Präventionskonzepts stark.stärker.WIR.
Heute startet die Datenerhebung zur Evaluation des baden-württembergischen Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen teilnehmenden Schulen, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern, Präventionsbeauftragten, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern für Ihre Bereitschaft zur Teilnahme und für Ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung von stark.stärker.WIR.
07.04.2014
Auftaktveranstaltung Evaluation stark.stärker.WIR.
Im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg fand am 04. April 2014 die Auftaktveranstaltung zur Evaluation des Präventionskonzepts stark.stärker.Wir. statt.
In einem ganztägigen Workshop mit den Evaluatoren des Zentrums für Evaluation und Forschungsberatung der Alpe-Adria Universität Klagenfurt stellten Vertreter des Ministeriums, des Kompetenzzentrums Schulpsychologie, der Regierungspräsidien und der Präventionsbeauftragten die Weichen für einen guten Start des Projekts.
Auftakt Evaluation stark.stärker.Wir. (v.l.): Stella Lemke, Dörte Conradi, Christian Breidenstein, Corinna Ehlert, Helen Hertzsch, Sabine Frömke, Philipp Mayring, Viktoria Darkashly, Viola Orschel, Thomas Fenzl.
14.03.2014
Zuschlag im Ausschreibungsverfahren Evaluation stark.stärker.WIR.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren zur Evaluation des landesweiten Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. erteilt.
Insgesamt gingen 11 Angebote beim Auftraggeber ein - herzlichen Dank an alle Bieter. Mit der Evaluation beauftragt wurde:
Alpen-Adria Universität Klagenfurt
Institut für Psychologie
Zentrum für Evaluation und Forschungsberatung
Prof. Dr. Philipp Mayring
Universitätsstrasse 65-67
A-9020 Klagenfurt
Österreich
13.12.2013
Ausschreibung Evaluation stark.stärker.WIR.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vergibt die Evaluation des landesweiten Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR.
Federführend im Ausschreibungs- und Vergabeprozess der Evaluation des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. ist das Kompetenzzentrum Schulpsychologie.
Die Ausschreibung und die Vertrags- und Vergabeunterlagen finden sich bis Ende der Angebotsfrist (s.u.) unter dem Suchbegriff "Evaluation Präventionskonzept" in folgenden Medien:
bund.de
vergabe24.de
service-bw.de
Landesausschreibungsblatt des Staatsanzeigers Baden-Württemberg
Alternativ dazu können diese Unterlagen bis Ende dieser Frist - gegen Entgelt - in Papierform bzw. als CD-ROM beim Staatsanzeiger Baden-Württemberg angefordert werden (telefonisch unter 0711 666 01-45 oder per Email).
Des weiteren gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen bis zum Ende der Frist direkt beim Kompetenzzentrum Schulpsychologie BW anzufordern.
Fristen
Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endete am 31. Januar 2014.
Die Angebotsfrist endete am 07. Februar 2014. Wir bedanken uns bei allen Bietern für ihre Angebote.
Fragen und Antworten
Alle bis zum 31. Januar eingegangenen Bieterfragen sind in anonymisierter Form im weiteren Verlauf dieser Seite veröffentlicht und beantwortet.
Fragen potenzieller Bieter und Antworten der ausschreibenden Stelle
Fragen 46 - 31
-
46. Falls eine Kontrollgruppe gebildet werden kann: Hat die Evaluation die Zielstellung bei Akzeptanz, Wirksamkeit und Qualität zwischen Programmgruppen (und Kontrollgruppen) aus unterschiedlichen Schultypen und Klassenstufen zu unterscheiden?
Dies ist eine Möglichkeit, diese Teilfragen zu bearbeiten. Es können jedoch auch andere Vorschläge zur Bearbeitung dieser Forschungsfragen gemacht werden. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dabei müssen je nach Umsetzungsidee unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen beachtet und entsprechende Fragen geklärt werden.
45. Gibt es baden-württembergische Schulen, die in keinster Weise in stark.stärker.WIR. involviert sind, sodass eine Kontroll- bzw. Vergleichsgruppe gebildet werden kann?
Ja.
44. Wie viele Schulen arbeiten in Baden-Württemberg derzeit nach dem Präventionskonzept „stark.stärker.WIR.“ / wie viel Prozent der Schulen des jeweiligen Schultyps sind dies?
Siehe Fragen 18 und 25. Im Schuljahr 2011/12 haben 40 Startschulen mit der Umsetzung des Konzepts begonnen, 2012/13 kamen noch einmal 406 Schulen aller Schularten dazu. Über das Schuljahr 13/14 liegen noch keine Daten vor. Eine Statistik, aus der der Prozentanteil der jeweiligen Schultypen hervorgeht, liegt uns aktuell leider nicht vor.
43. Wir werden unser Angebot evtl. persönlich im Ministerium einreichen. Wie lange ist die Pforte des Ministeriums freitags besetzt?
Die Pforte ist freitags bis 18:00 Uhr besetzt.
42. In Anlage 3 sollen Referenzprojekte angegeben werden und es sollen jeweils Ansprechpartner genannt werden. Sind damit die Ansprechpartner der jeweiligen Auftraggeber gemeint, oder Ansprechpartner, die von unserer Seite aus Auskunft geben könnten?
Es geht um Personen, die an der Durchführung der Referenzprojekte beteiligt waren und uns ggf. nähere Auskünfte zu diesen Projekten und dem Vorgehen dabei geben können – also eher von Ihrer Seite.
41. Das Ministerium hat nach § 9 mehr oder weniger die Möglichkeit, das Projekt ohne Gründe zu beenden. Es besteht im Falle einer solchen Kündigung die Gefahr, dass [der Bieter] dann das eingestellte Personal weiter beschäftigen muss, ohne die entsprechende Finanzierung durch das Ministerium zu erhalten. Wie schätzen Sie diese Gefahr ein?
In § 9 Abs. 1 ist eine ordentliche Kündigung geregelt, d. h. Kündigungsgründe müssen – anders als z. B. bei § 9 Abs. 2 - nicht vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird, hält der Auftraggeber für sehr unwahrscheinlich, da die Evaluation von stark.stärker.WIR vom Ministerium gewünscht ist. Eine Kündigung ist denkbar bei schwerwiegenden Verletzungen der Vertragspflichten. Hier greift dann die die außerordentliche Kündigung.
Unabhängig davon bleibt es dem Anbieter selbstverständlich unbenommen, seine Verträge mit Mitarbeitern so zu regeln, dass er im Fall der Fälle rechtzeitig kündigen kann, ohne dass er finanzielle Nachteile erleidet.
40. Haben wir bei der Gestaltung des Angebots abseits der Vorgaben freie Hand (beispielsweise bei der Gestaltung des Titelblatts, einer eigenen Einleitung, ergänzenden Abbildungen, einer detaillierten Kalkulation usw.)?
Bitte halten Sie sich bei der Gestaltung an die formalen Vorgaben, wie in den Vergabeunterlagen, Abschnitt A, 3.4 beschrieben und beschränken Sie sich auf die dort aufgeführten Unterlagen. Sie erleichtern damit die Prüfung der Angebote.
39. Werden Abbildungen bei den Seitenangaben mitgezählt oder handelt es sich bei der vorgegebenen Seitenanzahl um die Länge des Fließtextes?
Fügen Sie Abbildungen bitte als Anhang bei. Sie werden dann nicht zu den 5 Seiten hinzugezählt.
38. Können mehr als drei Referenzen angegeben werden?
Bitte beschränken Sie sich bei der Nennung Ihrer Referenzprojekte auf die drei aus Ihrer Sicht wichtigsten und passendsten Projekte.
37. Gemäß Ausschreibungsunterlagen dürfen keine Veränderungen an den Vordrucken und Formularen vorgenommen werden. Anlage 6 (Preisblatt) enthält zwei Fehler.
- In der Tabelle ist der Durchführungszeitraum mit 1. April 2014 bis 3. April 2016 angegeben. In den Ausschreibungsunterlagen ist dieser Zeitraum mit 1. April 2014 bis 30. April 2016 angegeben. Welcher Zeitraum ist der Richtige?
Hier handelt es sich um einen Fehler in Anlage 6. Der korrekte Durchführungszeitraum ist 1. April 2014 bis 30. April 2016.
- In der Tabelle sind die Jahre 2013, 2014 und 2015 für die Auflistung der Kosten angegeben. Da der Durchführungszeitraum gemäß Ausschreibungsunterlagen 1. April 2014 bis 30. April 2016 ist, müsste die Benennung der Spalten 2014, 2015 und 2016 lauten. Dürfen diese Angaben (Durchführungszeitraum und Benennung der Spalten) entsprechend geändert werden oder führt eine solche Änderung zum Ausschluss?
Hier handelt es sich um einen Tippfehler in Anlage 6. Die korrekte Benennung der Spalten lautet tatsächlich 2014, 2015 und 2016.
Diese Fehler in Anlage 6, d.h. Durchführungszeitraum und Benennung der Spalten, dürfen korrigiert werden, ohne dass dies zum Ausschluss aus formalen Gründen führt.
36. Zu Anlage 6: Als Hochschulen haben wir die Möglichkeit, einige Kosten als "Eigenleistung" einzubringen - bzw. es werden lt. Hochschulverwaltung hierfür nur Pauschbeträge fällig. Sollen wir die Eigenleistungen aufführen, um diese dann wieder abzuziehen, oder werden diese gar nicht genannt?
Für die Bewertung der abgegebenen Angebote sind nur die Kosten relevant, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden (in Ihrem Fall möglicherweise also die von Ihnen genannten Pauschbeträge?). Eigenleistungen der Bieter, die dem Auftraggeber keine Kosten verursachen, müssen nicht mit aufgeführt werden.
35. In Anlage 5: Konzeption haben wir aktuell aufgrund der Seitenvorgabe auf Literaturverweise verzichtet. Ist das so in Ordnung? Und sollten doch welche gewünscht sein: Können diese als Anhang zur Konzeption eingereicht werden oder zählen diese zu den 5 Seiten?
Literaturverweise sollten enthalten sein. Sie können der Konzeption als Anhang beigefügt werden und werden nicht zu den 5 Seiten hinzugezählt.
34. In Anlage 4: Personaleinsatz wird gewünscht, dass die Mitarbeiter eingetragen werden, inkl. Qualifikation etc. Darf hier in Anhang zur Anlage 4 pro bereits bekannter Person auf 1-2 Seiten die relevante Information genannt werden (inkl. Publikationen)?
Ja, dies kann so gehandhabt werden.
33. Wird der Implementierungsprozess in den Schulen, die das Rahmenprojekt umsetzen, einheitlich schriftlich dokumentiert bzw. gibt es für die teilnehmenden Schulen eine Empfehlung dazu?
Nein, dies ist nicht der Fall. Ob und in welcher Art und Weise die Schulen den Prozess dokumentieren, steht ihnen frei.
32. In der Anlage 3 ist unter Pkt. 1. Fachkunde sowohl in der Option a) als auch in der Option b) in Klammern der Hinweis „Nachweise befinden sich im Anhang zu dieser Anlage" vermerkt. Ist damit ausschließlich der Verweis auf Pkt. 3. Referenzprojekte in der Anlage 3 gemeint, oder dürfen hier auch zusätzliche Anlagen wie etwa Projektkurzbeschreibungen hinzugefügt werden?
Ja, zusätzliche Anlagen sind sogar wünschenswert, damit wir uns einen Eindruck von den Referenzprojekten machen können.
31. Gibt es eine standardisierte Form, wie Gewaltvorfälle an Schulen in Baden-Württemberg dokumentiert werden (müssen)?
Nein, dies gibt es nicht.
Fragen 30 - 16
-
30. Gibt es neben den konkreten Fristen zur Einreichung der Berichte auch eine Frist zur Einreichung der Feinkonzeption des Wirkmodells?
Eine solche Frist gibt es bislang nicht. Diese wird bei der Auftaktveranstaltung gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
29. Können Erfahrungswerte und Selbstevaluationen der Starterschulen zur Verfügung gestellt werden (um die bisherigen Erfahrungswerte der Starter-Schulen in die Konzeption der Implementationskontrolle einfließen zu lassen)?
Die unter Frage 10 erwähnten Unterlagen, die dem Kontaktbüro Prävention zur Verfügung stehenden Rückmeldungen und Feedbacks der Starterschulen usw. können dem erfolgreichen Bieter nach Zustimmung der betreffenden Schulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinausgehende Kontakte zu Starterschulen können über das Kontaktbüro Prävention vermittelt werden.
28. Gibt es die Möglichkeit, sich auch an Schulen zu wenden, die zum Start der Evaluationsphase noch nicht am Programm stark.stärker.WIR. teilgenommen haben?
Ja, dies ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Eine Teilnahme an der Evaluation basiert immer auf Freiwilligkeit.
27. Die Einbindung aller Beteiligten ist ein zentraler Aspekt des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR. und somit auch für deren Evaluationsprozess. Ist es möglich, auch Zugang zu Daten von externen Beteiligten (schulexterne Kooperationspartner) zu erhalten (gibt es z.B. eine Datenbank auch zu deren Kontaktinformationen)?
Unter http://www.kontaktbuero-praevention-bw.de/,Lde/kontaktdaten-praeventionsarbeit finden sich "Kontaktdaten für Präventionsarbeit in Baden-Württemberg." Außerdem besteht sicherlich die Möglichkeit, an der Evaluation teilnehmende Schule nach ihren schulexternen Kooperationspartnern zu befragen.
26. Das Ziel des Präventionskonzeptes besteht darin, vorhandene Einzelmaßnahmen von Schulen aus dem Präventionsbereich in das größere Rahmenmodell stark.stärker.WIR. einzubetten. Somit erarbeitet jede Schule ihr individuell ausgerichtetes Präventionskonzept, basierend auf eigenen bereits vorhandenen Programmen, dem tatsächlichen Bedarf entsprechend und ausgerichtet auf „stark.stärker.WIR. unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit, Zielgerichtetheit sowie Systematik auf den 3 Ebenen. Gibt es trotzdem vorgegebene konkrete "Pflichtmodule" bzw. "Pflichtprogramme" (je nach Ebene), die jede Schule durchlaufen muss, wenn sie an stark.stärker.WIR. teilnimmt?
Nein. Dies ist nicht der Fall. Die Schulen sind hier völlig frei in der Wahl der Präventionsmaßnahmen.
25. Wie viele "Wellen" der Meldungen von Schulen und damit Programmstarts in den jeweiligen Schulen hat es bislang nach den Starterschulen gegeben und wann waren diese? Wie lange werden die Schulen durch das Land bzw. die Präventionsbeauftragten unterstützt (gibt es ein offizielles Programmende?) und gibt es eine Art Nachsorge durch das Land, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten?
Neben den Starterschulen haben jeweils zu Schuljahresbeginn 12/13 und 13/14 weitere Schulen begonnen, stark.stärker.WIR. zu implementieren. Im Schuljahr 12/13 waren dies 406 Schulen; die Zahlen zum Schuljahr 13/14 liegen dem Kontaktbüro Prävention noch nicht vor.
Ein offizielles Programmende gibt es nicht. Die Schulen steigen mit den Präventionsbeauftragten jeweils in einen Entwicklungsprozess ein. Dieser ist Teil der Schulentwicklung und soll mittel- und langfristig von den Schulen selbständig und beständig weitergeführt werden. Auch wenn eine Schule den Prozess bereits selbständig weiterführt, besteht - um die Nachhaltigkeit zu sichern, um weitere Impulse zu erhalten usw. - die Möglichkeit, erneut Präventionsbeauftragte um Beratung und Begleitung zu bitten.
24. Kann sich eine Promotionsarbeit mit dem Thema der Evaluation befassen, sprich: stehen die generierten Daten auch über den Projektzeitraum zur Verfügung und können publiziert werden?
Ja. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich in den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter Abschnitt C in §7.
23. Sind aus datenschutzrechtlichen Gründen online-Befragungen der Lehrkräfte möglich?
Dies ist möglich, solange die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Abschnitt C §12 dargestellten datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
22. Unter „Teilleistung 3: Wirksamkeit" interessiert Sie folgende Frage: "Wie entwickeln sich bei den Schülerinnen und Schülern der teilnehmenden Schulen die Schulleistungen über die Zeit?" Soll eine Lernstanderhebung bzw. eine Schulleistungsmessung durchgeführt werden?
Lernstanderhebung bzw. Schulleistungsmessung sind Möglichkeiten, diese Teilfrage zu bearbeiten. Es können jedoch auch andere Vorschläge zur Bearbeitung dieser Forschungsfrage gemacht werden. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dabei müssen je nach Umsetzungsidee unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen beachtet und entsprechende Fragen geklärt werden.
21. Arbeiten alle teilnehmenden Schulen mit den Präventionsbeauftragten zusammen?
Die beim Kontaktbüro Prävention dokumentierten teilnehmenden Schulen arbeiten ohne Ausnahme mit den Präventionsbeauftragten zusammen. Es gibt weitere Schulen, die ihr Interesse kommuniziert haben, sich mit Unterstützung der Präventionsbeauftragten auf den Weg zu machen und stark.stärker.WIR. an ihren Schulen zu implementieren - die aber noch nicht im Beratungsprozess sind. Zahlen über diese Schulen liegen dem Kontaktbüro Prävention nicht vor.
20. Wie definieren Sie Schulen mit bzw. ohne Rahmenkonzept?
Schulen mit Rahmenkonzept sind Schulen, die an stark.stärker.WIR. teilnehmen. Diese Schulen haben mit Unterstützung der Präventionsbeauftragten begonnen, das mit stark.stärker.WIR. angebotene Rahmenkonzept Prävention umzusetzen. Schulen ohne Rahmenkonzept nehmen (noch) nicht an stark.stärker.WIR. teil.
19. Sind die Qualifizierungsmodule für Präventionsbeauftragte öffentlich zugänglich und wo können diese eingesehen werden?
Nein, dies ist nicht der Fall.
18. Haben sich im letzten Schuljahr weitere Schulen dafür ausgesprochen, an stark.stärker.WIR. teilzunehmen?
Ja. Im Schuljahr 12/13 haben 406 weitere Schulen begonnen - unter Beratung und Begleitung durch die Präventionsbeauftragten - stark.stärker.WIR. umzusetzen. Für das aktuelle Schuljahr liegen noch keine Zahlen vor. Schätzungen finden sich unter Frage 1.
17. Wie verläuft der Kontakt zwischen den Schulen, Präventionsbeauftragten und den Kontaktbüros?
- Welche Kommunikationswege gibt es?
Die Präventionsbeauftragten sind in Regionalteams organisiert. Üblicherweise werden diese Regionalteams per E-Mail von interessierten Schulen kontaktiert. Möglich ist auch ein direkter Kontakt der Schulen mit dem Kontaktbüro Prävention Baden-Württemberg. Von dort aus erfolgt dann eine Weitervermittlung an die jeweiligen Regionalteams. Außerdem kann ein Kontakt zwischen Schule und Präventionsbeauftragten auch über die oder den jeweilige(n) Referentin oder Referenten Prävention des zuständigen Regierungspräsidiums hergestellt werden. Kontaktbüro Prävention, Referentinnen und Referenten Prävention der Regierungspräsidien und Präventionsbeauftragte stehen in direktem Kontakt miteinander.
- Welche Aufgaben werden durch welchen Akteur übernommen?
Grundsätzlich sind die Präventionsbeauftragten diejenigen Personen, die die Schulen bzgl. stark.stärker.WIR beraten und begleiten. Die Referentinnen und Referenten Prävention der Regierungspräsidien steuern die Regionalteams der Präventionsbeauftragten und informieren regional über stark.stärker.WIR. Das Kontaktbüro Prävention hat die Federführung bei stark.stärker.WIR. Es entwickelt das Konzept weiter, informiert landesweit und vermittelt Kontakte.
- Werden Kontaktaufnahmen dokumentiert? Zu welchem Umfang?
Die Präventionsbeauftragten registrieren Anfragen und Kontaktaufnahmen durch interessierte Schulen. Sobald ein Erstgespräch an einer Schule stattgefunden hat, wird weiter und ausführlicher dokumentiert. Die Präventionsbeauftragten informieren die Regierungspräsidien über Schulen, mit denen ein Erstkontakt stattgefunden hat sowie über Schulen, die darüber hinaus weiter begleitet und beraten wurden. Über letztere Schulen (d.h. über Schulen, die in einen Beratungsprozess mit den Präventionsbeauftragten eingestiegen sind) informieren die Regierungspräsidien das Kontaktbüro Prävention halbjährlich.
Wie die darüber hinausgehende Dokumentation konkret ausgestaltet wird, liegt im Gestaltungsspielraum der Regierungspräsidien.
16. Wir möchten eine Bietergemeinschaft bilden.
- zu Anlage 2: Welche Anzahl von Beschäftigten in den letzten drei Jahren sollen wir hier angeben?
Bitte geben Sie uns hier idealerweise die Spannweite der Anzahl der Beschäftigten Ihrer Bietergemeinschaft an, d.h. die Spannweite (Min. - Max.) der Anzahl der Mitarbeiter der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren.
- zu Anlage 3: Referenzprojekte. Hier würden wir [Projekt X1] und [Projekt X2] von [Bietergemeinschaftsmitglied A] sowie [Projekt Y] und [Z] von [Bietergemeinschaftsmitgliedern B und C] aufführen wollen. Ist dies aus ihrer Sicht in Ordnung?
Bitte geben Sie hier diejenigen in den letzten drei Jahren durchgeführten Projekte an, die aus Ihrer Sicht am besten geeignet sind, Ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit für das ausgeschriebene Evaluationsprojekt zu belegen.
- zu Anlage 4: Erklärung zum Personaleinsatz. Geben wir hier die Anzahl der Personalstellen [Kategorie A] und [Kategorie B] an, die für die Umsetzung der Evaluation benötigt werden, oder was ist hier genau gemeint?
Hier soll das gesamte für das Projekt eingeplante Personal aufgeführt werden, ggfs. inklusive des eigenen Einsatzes des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- zu Anlage 7: Wird hier die Unterschrift aller Antragsteller [d.h. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft] gefordert?
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist Punkt A 3.11 der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu beachten, sowie die sich auf Bietergemeinschaften beziehenden Passagen der Punkte A., A. 2.6.2 und C §4(3). Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen eine unter Punkt A 3.11 geforderte gemeinsame und eigenhändig unterschriebene Erklärung abgeben. Der dort benannte bevollmächtigte Vertreter, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber rechtsverbindlich vertritt, kann Anlage 7 alleine unterzeichnen. Diese Angabe durch die bevollmächtigte Person gilt dann für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Selbstverständlich ist es unschädlich, wenn die entsprechenden Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben werden.
Fragen 15 - 1
-
15. Wie viele Lehrer- bzw. Schülerfragebogen liegen ausgefüllt vor? Wie hoch ist die Responserate (insgesamt) der Erhebungen? Wie hoch ist die Item-Nonresponse?
Dem Kultusministerium Baden-Württemberg, Kontaktbüro Prävention, liegen keine ausgefüllten Lehrerfragebögen vor. Eine Aussage über Responseraten und Item-Nonresponse ist nicht möglich.
14. Können die Daten der Lehrer- und Schülerfragebogen für die Evaluation genutzt werden? Ist ein Rückschluss auf das Erhebungsjahr der einzelnen Fragebogen möglich? Wurde ein Erhebungsjahr der einzelnen Fragebogen in der Erfassung erhoben? Ist ein Rückschluss auf die Schulen, in der die einzelnen Fragebogen ausgegeben wurden, auf der Basis eines Codes möglich?
Die Schulen können gebeten werden, diese Daten – so vorhanden - zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen, wann diese Daten erhoben wurden und von welcher Schule sie stammen.
13. Wann und an wen werden die Lehrer- und Schülerfragebogen ausgegeben? Zu welchem Zeitpunkt werden die Fragebogen in den teilnehmenden Schulen ausgegeben? Wie und von wem werden diese Daten erfasst? Werden die Daten der Lehrer- und Schülerfragebogen ausgewertet? Wenn ja, von wem?In welcher Form liegen die Daten der Lehrer- und Schülerfragebogen vor? (Excel, Access)
Informationen zum Schülerfragenbogen finden Sie auf dieser Seite unter Frage 8. Der Lehrerfragebogen ist ein Angebot für teilnehmende Schulen. Es ist daher eine Entscheidung der einzelnen Schule
- ob, wann und an wen sie den Fragebogen ausgibt
- wie und von wem die Daten ausgewertet werden
- in welcher Form die Daten vorliegen
- ob die Daten für die Evaluation zur Verfügung gestellt werden
12. Gibt es für projektdurchführende Schulteams Berichtspflichten in Form von Dokumentationen aus denen der Projektverlauf ersichtlich ist?
Berichtspflichten seitens der projektdurchführenden Schulen gegenüber dem Ministerium bestehen nicht.
11. Wo und wie werden die Daten des Fragebogens gehalten, der im Internet unter: http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Dienststellen/kontaktbuero-praevention-bw/Roter%20Faden/1%20Formular%20Fragebogen_Abfrage_2013%20Stand_%2009.pdf zu finden ist? Werden diese Daten im Verlauf eines gegebenen Projekts aktualisiert? Besteht die Möglichkeit, die Daten(Bank) für die Evaluation zu nutzen? Sind die für die Erstellung des „Roten Fadens" erhobenen Daten in dieser oder einer anderen Datenbank vorhanden?
Die Daten des Fragebogens zum Roten Faden Prävention liegen beim Kultusministerium Baden-Württemberg, Kontaktbüro Prävention und sind im Roten Faden Prävention publiziert. Dieser wird regelmäßig aktualisiert. Somit sind diese Daten öffentlich zugänglich und können selbstverständlich für die Evaluation genutzt werden – inkl. der im Roten Faden Prävention ab S. 256 publizierten Synopse, die als Excel-Tabelle vorliegt.
10. Ist eine Kontakt- bzw. Projektdatenbank, die Daten der teilnehmenden Schulen enthält, vorhanden? Wenn ja, welche Daten sind im System vorhanden (Kontaktdaten der teilnehmenden Schulen, Anzahl der von den Schulen durchgeführten Projekte, etc.)?
Eine Liste mit teilnehmenden Schulen inklusive Kontaktdaten (Schulname, Schulform, PLZ, Schulort) ist vorhanden. Von einigen Schulen (d.h. von den 40 stark.stärker.WIR Starterschulen) liegen dem Kontaktbüro Prävention Baden-Württemberg auch Informationen vor über
- schulische Aktivitäten in den verschiedenen Präventionsfeldern
- Präventionsmaßnahmen inkl. Ziele, Erfolgsmarker, Durchführende
- Wirkebenen (Schule, Klasse, Individuum) von Maßnahmen
- Klassenstufen, in denen Maßnahmen durchgeführt werden
- Einbeziehung der Schulgemeinschaft (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern)
- Externe Partner
9. In den Vergabeunterlagen steht auf S. 10 unter Punkt 2.6.1 und auf S. 18f unter Punkt 3.4, dass die Vordrucke und Formulare verwendet und keine Veränderungen daran vorgenommen werden dürfen. Dies wird formal geprüft und es kann zum Ausschluss führen, wenn dem nicht entsprochen wird. Die Anlagen der Vergabeunterlagen liegen aber lediglich im pdf-Format vor. Darin ist der Platz für schriftliche Einträge (z.B. Angaben zu den Referenzprojekten in Anlage 3, Erklärung zum Personaleinsatz, Darstellung der methodischen und organisatorischen Konzeption, Preisblatt) jedoch nicht ausreichend. Ist es daher möglich, die Formulare der Anlagen als Word-Version zur Verfügung zu stellen?
Die Anlagen können als Word-Datei bei Helen Hertzsch angefordert werden. Bitte verändern Sie beim Befüllen der Formulare die Reihenfolge und die vorgegebenen Inhalte nicht.
8. Wäre es möglich, die Schülerversion des Fragebogens zur Bedarfserhebung zu erhalten? Im Netz ist derzeit nur die Lehrerversion zu finden (http://www.kontaktbuero-praevention-bw.de/,Lde/Startseite).
Der Schülerfragebogen wird zur Zeit überarbeitet und muss zunächst noch im Haus schulrechtlich geprüft und genehmigt werden, bevor er veröffentlicht werden kann. Daher ist es zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich, ihn den Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Hintergrundinformation: Der Itempool basiert zum großen Teil auf bestehenden, lizenzfreien Instrumenten, die Aspekte des Präventionskonzepts abdecken, u. a. vom IQ Hessen.
7. Welche Schularten können das Präventionskonzept umsetzen?
stark.stärker.WIR. richtet sich an alle Schularten.
6. Wo finde ich weiterführende Informationen zum Präventionskonzept?
Informationen zum Präventionskonzept finden sich auf der Website des Kontaktbüro Prävention (www.kontaktbuero-praevention-bw.de).
5. Ist es möglich, eine Schule, die das Präventionskonzept bereits umsetzt, zu kontaktieren, um nähere Informationen zu bekommen?
Die Kontaktaufnahme erfolgt bei Bedarf über die Ansprechpersonen vom Kompetenzzentrum Schulpsychologie. Ohne Nachfrage können leider keine Kontaktdaten von teilnehmenden Schulen herausgegeben werden.
4. Hat das KM/das Projekt eine Handhabe, eine Teilnahme an der Evaluation zu verlangen?
Nein. Die Teilnahme an der Evaluation ist absolut freiwillig.
3. Wie wird man Projektschule? Gibt es Minimalanforderungen, um sich Projektschule nennen zu dürfen?
Die interessierten Schulen melden sich über ihre regional zuständigen Präventionsbeauftragten an. Es gibt keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, im Sinne von Vorleistungen in der Prävention oder Ähnlichem. Wie schnell dann eine erste Beratung zustande kommt, hängt von den Zeitressourcen der zuständigen Präventionsbeauftragten ab.
2. Unter den bisherigen Projektschulen sind sehr unterschiedliche Schultypen vertreten. Sollen die auch alle in der Evaluation berücksichtigt werden oder könnte sich das KM vorstellen, erstmal mit einem oder zwei Schultypen zu beginnen? Wenn ja, welche Schultypen wären das?
Dazu gibt es von KM-Seite keine Vorgaben. Es steht den Bewerbern frei, in Ihrem Grobkonzept dazu einen Vorschlag zu machen.
1. Für die Planung der Stichprobe an Schulen wäre es sehr wichtig zu wissen, wie viele "neue" Schulen, die die Rahmenkonzeption einführen wollen, Sie für das Schuljahr 2014/15 erwarten.
Die Anmeldungen erfolgen regional und werden nur zweimal jährlich im KM gebündelt. Für das Schuljahr 14/15 werden leider erst im Sommer Daten über die Anzahl der interessierten Schulen vorliegen. Das Kontaktbüro rechnet grob mit 300-400 Schulen, die eine erste Beratung durch Präventionsbeauftragte in Anspruch nehmen werden. Von diesen 300-400 Schulen werden dann schätzungsweise 250 eine Einführung des Präventionskonzepts beschließen. Für diese Zahlen jedoch keine Gewähr, es sind lediglich Schätzungen.